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Der BVGG Genießerclub


Feiern in geschlossener Gesellschaft

2010-08-06 22:24:06

Seit dem 01. August 2010 ist in Bayern das Rauchen in allen Gaststätten verboten. Nach der neuesten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25.06.2010 ist Rauchen in geschlossenen Gesellschaften allerdings grundsätzlich möglich.

Genau hier setzt der BVGG Genießerclub Bayern an. Unsere Mitglieder, die Wirte, stellen ihren Gästen, einen Nebenraum oder die gesamte Gaststätte für eine Feier oder für eine Vereinssitzung, hier zum Beispiel dem BVGG Genießerclub Bayern, zur Verfügung. Der Einladende zur Feier, zum Karten- und Dartspielen oder zur Vereinssitzung in geschlossener Gesellschaft ist Veranstalter. Er ist auch für die Einhaltung und die Durchführung der geschlossenen Gesellschaft verantwortlich.

Als Mitglied im BVGG Genießerclub Bayern hat man viele Freunde und Gleichgesinnte. Freunde, Bekannte und Gleichgesinnte können sich zu jeder Tageszeit zu einer geschlossenen Veranstaltung verabreden und treffen; gut Essen und Trinken und bei einer Zigarette oder Zigarre über die Themen auf dieser Welt nachdenken und philosophieren.

Jedes Mitglied im BVGG Genießerclub Bayern hat einmal im Jahr Geburtstag, Namenstag, Hochzeitstag oder sonst etwas zu feiern. Zum Beispiel können Kartenspieler, Dart- und Kickervereine ihre Turniere in geschlossener Gesellschaft abhalten. Gründe gibt es viele und Dein Wirt freut sich, wenn bei ihm in echter geschlossener Gesellschaft gefeiert wird.

Der BVGG will mi dem Genießerclub nicht das Gesetz umgehen, sondern Hilfe dafür bieten, das Gesetz einzuhalten. Gründen Sie mit Hilfe des BVGG Genießerclub Bayern neue, große Gemeinschaften und feiern Sie mit Ihrem Wirt. Dann muss der Wirt Sie nicht wie einen Hund zum Rauchen vor die Türe schicken.




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