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20% GEMA-Rabatt

Als Mitglied im Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) erhalten Sie 20 % Rabatt auf alle GEMA-Rechnungen.

Mitgliedsbeitrag: netto nur 8,00 €/Monat
(zzgl. MwSt./brutto 9,52 €/Monat )

Jedes Unternehmen (Hotellerie, Gastronomie, Veranstalter, Vereine etc.) kann Mitglied im BVGG werden.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an:
Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG)
Postfach 1189, D-85279 Wolnzach
Tel. 08442-916951, office (at) bvgg.eu

 Mitgliedsantrag

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Mehr Informationen: Promotia Aktion Europameisterschaft

Inventur und Warenkontrolle – warum ???

Viele Unternehmer empfinden die jährliche Inventur oftmals als lästiges Übel, die halt vom Finanzamt gefordert wird.

Aber gerade in der Gastronomie sind regelmäßige, am besten monatliche, Inventuren ein guter Weg um bei der nächsten Finanzprüfung vom Betriebsprüfer nicht ruiniert zu werden. Nur wer in regelmäßigen Zeitabständen seinen Warenbestand erfasst und die Lieferungen mit dem Abverkauf vergleicht, weiß wie gut oder wie schlecht Küche und Schankservice wirtschaften.

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) bietet Ihnen über Rahmenpartner den Service einer regelmäßigen Warenkontrolle mit Auswertung und Prüfung der Fehlbestände an.
In den Monaten Mai – Juli erhalten Sie 3 Inventuren zum Preis von 2 !!!

Interessiert: office (at) bvgg.eu

Vorsicht Falle – Abzocker kassieren Wirte ab

Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH versendet mit der Überschrift Gewerbeauskunft-Zentrale.de Anfragen an Gewerbetreibende. Darunter befinden sich auch viele Gastronomiebetriebe.

Ein Mitglied im Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) hat uns dieser Tage informiert, dass auch er das heimtückische Schreiben über die Erfassung gewerblicher Einträge erhalten hat und prompt ist er darauf reingefallen, weil der Name der Gaststätte nicht richtig geschrieben war, hat er die Anschrift korrigiert, unterschrieben und gutgläubig die Berichtigung zurückgesandt.

Ein paar Tage später kam mit der Rechnung über 569,06 € die Überraschung, denn er hatte unbewusst einen Auftrag für einen Zweijahresvertrag unterzeichnet. Der Schaden für zwei Jahr über 1.100,00 €!

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG) rät allen Mitgliedern sich umgehend beim Verein zu melden und der Rechnung sofort zu widersprechen.

Mehr Informationen: Mitglieder

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GEMA führt ab 2013 neue Tarife ein

Die neue Tarifstruktur der GEMA sieht eine Vereinfachung der Tariflandschaft vor und führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen, so veröffentlicht in der Pressemitteilung der GEMA vom 29. März 2012.

Auf den ersten Blick eine Entlastung für kleinere Betriebe heißt auf den zweiten Blick nichts anderes als eine deutliche Erhöhung der Gebühren für mittlere und größere Betriebe sowie für Großveranstaltungen.

Beispiele:

Abendveranstaltung mit Tonträger (Laptop) von 20 bis 2 Uhr ohne Eintritt bei einer Raumgröße von 133 bis 200 m²
Gebührenerhöhung für BVGG-Mitglieder von 50,54 € auf 80,96 € (+ 60 %)

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